— Forschungszulage

Bis zu 4,2 Mio. €
Forschungs­zulage.
Wir holen sie für Sie.

Spezialisten für die deutsche Forschungszulage. Tech-Verständnis trifft Antrags-Erfahrung — Sie zahlen erst, wenn Ihre Förderung bewilligt ist.

Branchenoffen · Erfolgshonorar · Antwort innerhalb 1 Werktag


— 01 Was ist die Forschungszulage

Eine steuerliche Förderung für Forschung & Entwicklung — bundesweit, branchenoffen, seit 2020.

Der Bund hat das Forschungszulagengesetz (FZulG) rückwirkend zum 1. Januar 2020 verabschiedet. Unternehmen können pro Wirtschaftsjahr bis zu 2,5 Mio. € (Großunternehmen) bzw. 3,5 Mio. € (KMU) für ihre F&E-Aktivitäten erhalten. Ab dem 01.01.2026 steigen die Grenzen auf 3 Mio. € (Großunternehmen) bzw. 4,2 Mio. € (KMU) pro Wirtschaftsjahr. Die Innovationsförderung beträgt 35 % Ihrer Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung. Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm wird ab Januar 2026 zusätzlich eine Gemein- & Betriebskostenpauschale in Höhe von 20 % gefördert. Die Forschungszulage muss beantragt werden — hier haben wir umfangreiche Erfahrung in Beantragung und Begleitung steuerlicher Forschungsförderungen.

4,2 Mio. €

maximale Forschungszulage pro Wirtschaftsjahr (KMU, ab 01.01.2026)

35 %

der förderfähigen Personal- und Auftragskosten für Forschung & Entwicklung

2020

seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes (FZulG) bundesweit verfügbar

— 02 Wie wir arbeiten

Vier Schritte. Sie bleiben fokussiert auf Ihr Projekt.

01

Erstgespräch & Förderfähigkeits-Check

Kostenlos, 30 Minuten. Wir prüfen, ob Ihre Vorhaben grundsätzlich förderfähig sind und was sich an Volumen erwarten lässt.

02

Projekt-Analyse & Dokumentation

Wir arbeiten uns gemeinsam mit Ihrem Team in die F&E-Inhalte ein und trennen sauber zwischen förderfähigem Forschungsanteil und Standard-Engineering.

03

BSFZ-Antrag + Finanzamt-Anlage

Wir schreiben den BSFZ-Antrag und liefern die Anlage zur Steuererklärung schlüsselfertig — abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.

04

Bewilligung & Auszahlung

Sobald die Bescheinigung da ist, wird die Forschungszulage auf die Steuerschuld angerechnet bzw. ausgezahlt. Wir bleiben bis dahin Ansprechpartner.

— 03 Warum Förderwerk

Wir verstehen Ihr Projekt inhaltlich — nicht nur steuerlich.

01

Tech-Verständnis

Unser Team kommt aus Engineering und Beratung. Wir reden mit Ihrer F&E-Mannschaft auf Augenhöhe und übersetzen technische Inhalte in eine wasserdichte BSFZ-Begründung.
02

Erfolgshonorar & Kosten

Wir arbeiten erfolgsabhängig und garantieren eine kontinuierliche Projektbegleitung. Kosten entstehen nur bei Misserfolg. Vor Beginn wird eine kleine Aufwandsentschädigung vereinbart.
03

Klare Kommunikation

Keine Beraterphrasen. Sie wissen jederzeit, was wir tun, warum, und wann der nächste Schritt ansteht. Antwort auf Anfragen innerhalb eines Werktags.


— 05 Häufige Fragen

Was Sie meistens zuerst wissen wollen.

Wer kann die Forschungszulage bekommen?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen — unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche. Voraussetzung: Ein Vorhaben mit Forschungs- oder experimentellem Entwicklungscharakter.
Was kostet Ihr Service?
Wir arbeiten erfolgsabhängig und garantieren eine kontinuierliche Projektbegleitung. Kosten entstehen nur bei Misserfolg. Vor Beginn wird eine kleine Aufwandsentschädigung vereinbart.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Die BSFZ-Bescheinigung dauert typischerweise 3 bis 6 Monate ab Einreichung. Die anschließende steuerliche Geltendmachung erfolgt mit der nächsten Steuererklärung — danach Anrechnung bzw. Auszahlung durch das Finanzamt.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wir kümmern uns darum. Bei strittigen Punkten unterstützen wir Sie bis hin zu einem Einspruchsverfahren.
Funktioniert das auch rückwirkend?
Ja — die Forschungszulage kann rückwirkend für laufende Vorjahre beantragt werden, solange diese steuerlich noch nicht festsetzungs- verjährt sind. Im Erstgespräch klären wir, welche Jahre für Sie relevant sind.
Brauchen wir trotzdem unseren Steuerberater?
Ja. Wir liefern die Anlage zur Steuererklärung, die Ihr Steuerberater einreicht. Die Zusammenarbeit ist explizit kollaborativ angelegt — kein Konkurrenzverhältnis.

Lassen Sie uns prüfen,
ob Ihre Projekte förderfähig sind.

30 Minuten Erstgespräch. Kostenlos. Sie bekommen eine erste Einschätzung zum Förderpotenzial — und wissen danach, ob sich der Antrag für Sie lohnt.

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