— Forschungszulage erklärt

Aus Forschung wird Förderung.

Die Forschungszulage ist die größte steuerliche Förderung für F&E in Deutschland. Sie wirkt rückwirkend und laufend. Hier finden Sie das Wesentliche.


— 01 Was ist die Forschungszulage?

Eine steuerliche Forschungsförderung — bundesweit, branchenoffen.

Die Forschungszulage (FZul) wurde 2020 durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) eingeführt. Sie ist eine direkte steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben — unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche des Unternehmens.

Anders als klassische Projekt-Förderprogramme (z. B. ZIM, KMU-innovativ) ist sie nicht antragsabhängig im Sinne eines Förderprojekts: Sie greift, wenn die Forschungs-Eigenschaft des Vorhabens bescheinigt wird, und wirkt über die Steuererklärung.


— 02 Wer kann sie bekommen?

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen.

Berechtigt sind alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland — unabhängig von Rechtsform (GmbH, AG, GmbH & Co. KG, Einzelunternehmen, …), Branche oder Größe. Auch Verlust-Unternehmen profitieren: Die Forschungszulage wird auch dann ausgezahlt, wenn aktuell keine Steuerschuld besteht (Erstattung des Überschusses).

Eine wesentliche Einschränkung: Das Vorhaben muss nach dem 1. Januar 2020 begonnen worden sein und einen klar abgrenzbaren Forschungs- oder experimentellen Entwicklungs-Charakter haben.


— 03 Welche Projekte sind förderfähig?

Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung.

Das FZulG übernimmt die Definitionen der OECD-Frascati-Manual-Kriterien: Ein Vorhaben muss neuartig, schöpferisch, ungewiss im Ausgang, systematisch und übertragbar sein.

Praxisbeispiele für förderfähige Tätigkeiten:

  • Entwicklung neuartiger Algorithmen oder Modellarchitekturen mit unsicherem technischem Ausgang
  • Experimentelle Sensor- oder Mess-Aufbauten zur Validierung physikalischer Hypothesen
  • Neuartige Material- oder Verfahrens-Untersuchungen, deren technischer Erfolg ex ante nicht gesichert ist
  • Konstruktive Forschung an Prototypen, wenn das technische Ergebnis offen ist

Nicht förderfähig sind reine Marktanalysen, Standard-Software-Anpassungen, Routine-Tests, Auftragsforschung ohne eigenen Forschungsanteil und nicht-experimentelle Produktionsoptimierungen.


— 04 Wie hoch ist die Förderung?

25 %

der förderfähigen F&E-Personalkosten — Grundsatz

35 %

für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

10 Mio. €

maximale Bemessungsgrundlage pro Jahr (seit Wachstumschancengesetz 2024)

Beispielrechnung: Ein KMU beschäftigt fünf Entwickler:innen in einem förderfähigen F&E-Projekt mit jeweils 80.000 € Brutto-Lohnaufwand — zusammen 400.000 € förderfähige Personalkosten pro Jahr. Bei einem KMU-Satz von 35 % entspricht das 140.000 € Forschungszulage pro Wirtschaftsjahr.

Die genannten Sätze und Bemessungsgrundlagen entsprechen der Gesetzeslage nach dem Wachstumschancengesetz 2024. Aktuelle Anpassungen prüfen wir im Erstgespräch projektbezogen.


— 05 Der zweistufige Prozess

Erst Bescheinigung, dann Steuer.

Anders als andere Förderungen läuft die Forschungszulage in zwei getrennten Schritten ab:

  1. BSFZ-Bescheinigung — der Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage stellt fest, dass Ihr Vorhaben inhaltlich förderfähig ist. Bearbeitungszeit: typischerweise 3–6 Monate.
  2. Steuerliche Geltendmachung — mit der Bescheinigung beantragen Sie die tatsächliche Forschungszulage beim Finanzamt als Anlage zur Steuererklärung. Anrechnung auf die Steuerschuld; Überschuss wird ausgezahlt.

— 06 Häufige Fehler

Warum Anträge scheitern.

  • Zu unkonkrete Projektbeschreibung — die BSFZ-Prüfer:innen erwarten technische Tiefe, nicht Marketing-Sprache.
  • Forschungs- vs. Engineering-Anteil nicht sauber getrennt — Standard-Engineering ist nicht förderfähig und schadet dem Gesamtantrag, wenn es nicht herausgerechnet wird.
  • Auftragsforschung falsch dokumentiert — wer auftraggebend ist, kann die Zulage beantragen, der Auftragnehmer nicht (und umgekehrt nur sehr eingeschränkt).
  • Personalkosten unvollständig erfasst — Arbeitgeber-Sozialversicherungsanteile und Zukunftssicherungsleistungen werden oft vergessen.

Lassen Sie uns das für Ihr Unternehmen durchrechnen.

Im Erstgespräch klären wir, welche Ihrer Projekte förderfähig sind und welches Volumen realistisch zu erwarten ist.

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